Beschreibung
Das Haus wurde in guter Bauqualität erstellt und im Jahr 2023 wurden diverse Renovationen/Umbauten in den Wohnungen durchgeführt. Im Unter- und Erdgeschoss befindet sich ein Ladenlokal. Das Treppenhaus zu den Wohnungen liegt ostseitig des Hauses. Dieses ist erreichbar ab der Bahnhofstrasse mit einer kleinen Verbindungsstrasse hinter halb des Hauses. Nebst dem Ladenlokal befindet sich im Erdgeschoss eine 1.5-Zimmer-Wohnung. Im Obergeschoss verfügt das Haus eine 3.5-Zimmer-Wohnung und ein Studio. Im 2. Obergeschoss und Dachgeschoss hat es eine grosse Maisonette-Dachwohnung. Im Untergeschoss befinden sich die Keller der Wohnungen und die allg. Waschküche der beiden kleinen Wohnungen. Das Haus liegt zentral nahe Stedtli-Zentrum mit Einkauf, Parking, Bank und Apotheke und in ein paar Schritten ist man am Bahnhof Interlaken West. Die 1.5-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss wird per 01. September 2024 frei. Zur Wohnung gehört kein fixer Parkplatz. Im Stedtli-Zentrum werden jedoch immer wieder Einstellhallenplätze frei, welche gemietet werden können.
Lage
Das Wohn- und Geschäftshaus befindet sich an der Bahnhofstrasse 25 von Unterseen in ausgezeichneter Lage angrenzend ans "Stedtli-Zentrum" mit Parking und Bushaltestelle. In Fussdistanz ist auch der Bahnhof Interlaken West erreichbar, sowie viele weitere Geschäfte und die Altstadt von Unterseen. Auch ins Spital von Interlaken sind es nur ein paar Gehminuten.
Gemeinde
Im Jahr 1233 ist erstmals ein urkundlicher Hinweis zu finden für einen Ort „Interlappen“ rechts der Aare, im Gebiet des heutigen Ober- und Unterdorfes von Unterseen gelegen. 1279 erteilte König Rudolf I. von Habsburg dem Freiherrn Berchtold III. von Eschenbach-Oberhofen die Erlaubnis zum Bau einer befestigten Stadt, die sogleich gebaut wurde und das Stadtrecht erhielt. Während des Sempacherkrieges (1386) öffnete Unterseen dem bernischen Heer die Tore und erhält dafür die Bestätigung seiner hergebrachten Freiheiten und so löste Bern 1397 das letzte Pfand von der Gräfin Verena von Kiburg ab und wird damit rechtsmäßiger Besitzer des obersten Städtchens an der Aare. Unterseen nimmt 1402 das Berner Stadtrecht an und wird rechtlich in das wachsende bernische Staatswesen eingeordnet. Unterseen liegt direkt neben Interlaken und die Gemeindegrenzen sind heute so dicht bebaut, dass nur noch ein Dorfschild daran erinnert, ob wir nun in Unterseen oder Interlaken sind.
Unteres Erdgeschoss
Allgemeine Waschküche für Studios mit WM/Tumbler
Besonderheiten
Im Mietvertrag werden zudem folgende Besondere Bestimmungen aufgenommen:
- Das Halten von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet und muss durch den Vermieter schriftlich bewilligt werden.
- Es ist nicht gestattet, die ganze Wohnung oder einzelne Zimmer als Ferienwohnung/-zimmer unterzuvermieten (Airbnb/Booking/TOI etc.).
- Das Halten von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet und muss durch den Vermieter schriftlich bewilligt werden.
- Es ist nicht gestattet, die ganze Wohnung oder einzelne Zimmer als Ferienwohnung/-zimmer unterzuvermieten (Airbnb/Booking/TOI etc.).
Bemerkungen
MIETDAUER
Der Mietvertrag wird für das erste Jahr fest abgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten auf jedes Monatsende (ausser 31.12.) gekündigt werden. Mietverträge mit fester Mietdauer auf Anfrage.
MIETZINSBASIS
Die Mietzinse resultieren auf folgender Basis, welche im Mietvertrag aufgenommen werden:
- Landesindex der Konsumentenpreise: Basis Dez. 2020; Stand Februar 2025: 107.4 Punkte
- Hypothekarzinsansatz 1,25 %
- Kostensteigerung ist ausgeglichen bis am 01.05.2025
MIETZINSDEPOT
Es wird eine Mietzinskaution von 3 Monatszinsen verlangt. Diese Kaution wird fällig nach Unterzeichnung des Mietvertrages und muss auf das dafür speziell eingerichtete Depotkonto vor Mietbeginn einbezahlt sein. Es kann auch eine Versicherungslösung sein.
Der Mietvertrag wird für das erste Jahr fest abgeschlossen. Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten auf jedes Monatsende (ausser 31.12.) gekündigt werden. Mietverträge mit fester Mietdauer auf Anfrage.
MIETZINSBASIS
Die Mietzinse resultieren auf folgender Basis, welche im Mietvertrag aufgenommen werden:
- Landesindex der Konsumentenpreise: Basis Dez. 2020; Stand Februar 2025: 107.4 Punkte
- Hypothekarzinsansatz 1,25 %
- Kostensteigerung ist ausgeglichen bis am 01.05.2025
MIETZINSDEPOT
Es wird eine Mietzinskaution von 3 Monatszinsen verlangt. Diese Kaution wird fällig nach Unterzeichnung des Mietvertrages und muss auf das dafür speziell eingerichtete Depotkonto vor Mietbeginn einbezahlt sein. Es kann auch eine Versicherungslösung sein.
Eigenschaften
Umgebung
- Dorf
- Geschäfte
- Einkaufsmöglichkeiten
- Bank
- Post
- Restaurant(s)
- Bahnhof
- Bushaltestelle
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Primarschule
- Sekundarschule
- Kantonsschule/Gymnasium
- Sportzentrum
- Freibad
- Golfplatz
- Tennis Zentrum
- Hallenbad
- Skigebiet
- Wanderwege
- Radweg
- Museum
- Kino
- Veranstaltungsort
- Krankenhaus / Klinik
Aussenbereich
- Öffentlicher Parkplatz
Innenbereich
- Ohne Lift
- Offene Küche
- Möbliert
- Doppelverglasung
- Haustiere nicht gestattet
Ausstattung
- Glaskeramik
- Mikrowelle
- Waschmaschine
- Wäschetrockner
- Gemeinschaftswaschküche
- Dusche
- Telefon
- Kabelfernsehen
- Internetanschluss
Boden
- Fliesen
- Parkett
Distanzen
Bahnhof
302 m
Öffentliche Verkehrsmittel
3 m
Geschäfte
50 m
Post
60 m
Bank
65 m
Restaurants
25 m